Fachverband Sportschießen Rheinland e.V.

im Sportbund Rheinland
21. Januar 2021

1.000.- € Sonderförderung - Lichtpunktsystem Förderung wurde erweitert

Lichtpunkt-Gewehr/Pistole


Bezuschussung von Lasertrainingssystemen

Der Vorstand hat beschlossen nochmals 10.000,00 EUR für die Bezuschussung von Lasertrainingsgeräten zwecks Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen unter den nachstehenden Bedingungen bereitzustellen.
- Zuschussberechtigt sind die Mitglieder des Fachverbandes, die eine solche Förderung noch nicht oder bisher nur für ein System (Gewehr oder Pistole) in Anspruch genommen haben,
- die Förderung beträgt pro System (Gewehr oder Pistole) max. 1.000,00 EUR,
- der Antrag muss bis spätestens 30.06.2021 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein,
- der antragstellende Verein erfüllt die Zuschussrichtlinien (hier).

Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie bisher keine Mitgliederversammlung einberufen und somit nicht die Mitgliedsbeiträge auf die geforderten Mindestmitgliedsbeiträge von 6,00 Euro für Erwachsene und 4,00 Euro für Kinder und Jugendliche (Mitglieder bis 18 Jahre) erhöhen konnten, können ebenfalls einen Zuschussantrag stellen und diesen mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 30.06.2021  einreichen. Eine Auszahlung der Zuschüsse erfolgt bei diesen Vereinen jedoch erst, wenn der Beschluss über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, rückwirkend zum 01.01.2021, dem Fachverband durch das Protokoll der Mitgliederversammlung im Jahr 2021 vorgelegt wurde.
Das gilt auch für alle anderen Zuschüsse, die gem Zuschussrichtlinien beantragt (hier) werden können.


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